AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Mechatroniker für Unternehmergeschäfte

1. Geltung

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.

1.2. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und "EED-Automation GmbH", etwa nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern wird die Anwendung der AGB auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart.

1.3. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. "EED-Automation GmbH" erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.

1.4. Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluß die Mög-lichkeit hatte vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt einverstanden ist.

1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. 

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Angebote von "EED-Automation GmbH" sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Angebote oder Bestellungen der Auftraggeber nimmt "EED-Automation GmbH" durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.

2.3. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte von "EED-Automation GmbH" sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

2.4. Kostenvoranschläge von "EED-Automation GmbH" sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt. 3. Liefer-/Leistungsfristen

3. Lieferung

3 .1. Liefer-/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag schriftlich vereinbart wurden.

3.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

3.3. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist frü-hestens mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:a) Datum der Auftragsbestätigungb) Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungenc) Datum, an dem "EED-Automation GmbH" eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält.

3.4. Wird "EED-Automation GmbH" an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht von "EED-Automation GmbH" zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung oder höherer Gewalt behindert, so verlängert sich dieLiefer-/Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei "EED-Automation GmbH" selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.

3.5. Wird die Vertragserfüllung durch nicht von "EED-Automation GmbH" zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist "EED-Automation GmbH" von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.

3.6. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen. 

4. Entgelt/Preise

4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann "EED-Automation GmbH" jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.

4.2. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.

4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.

4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.

4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn "EED-Automation GmbH" über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.

4.6. Bei Zahlungsverzug werden 8,75 % p.a. vereinbart. Sollte "EED-Automation GmbH" darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind "EED-Automation GmbH" zu ersetzen.

4.7. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt.. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist "EED-Automation GmbH" berechtigt, diese nach zu verrechnen.

4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durchden Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von "EED-Automation GmbH" nicht bestritten wird.

4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber "EED-Automation GmbH" in Verzug, ist "EED-Automation GmbH" unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch "EED-Automation GmbH" liegt durch diese Handlungen nur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.

4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist "EED-Automation GmbH" berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. Beginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. "EED-Automation GmbH" ist überdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gründen anzupassen.

4.12. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei perio-disch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 

5. Gefahrtragung und Versendung

5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftrag-nehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen von "EED-Automation GmbH" an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. 

5.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. 

5.3. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie dasEntgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit "EED-Automation GmbH" vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. 

5.4. Erfüllungsort ist das Werk von "EED-Automation GmbH". 

6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum von "EED-Automation GmbH" und zwar auch dann wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiterveräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden.

6.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von "EED-Automation GmbH" darf derLeistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von "EED-Automation GmbH" hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

6.3. Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermengung oder anderen Verwertung der Waren und Erzeugnisse zustehenden Forderungen und Rechte zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er "EED-Automation GmbH" alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

6.4. "EED-Automation GmbH" steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist bei Montagen durch "EED - Electrical EngineeringDegner" verpflichtet, dafür zu sorgen,dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals von "EED-Automation GmbH" mit den Arbeiten begonnen werden kann.

7.2. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind und dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von "EED-Automation GmbH" herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.

7.3. Eine Prüf-, Warn- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht und ist eine diesbezügliche Haftung von "EED-Automation GmbH" ausgeschlossen.

7.4. Der Auftrag wird unabhängig allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Auftraggeber einzuholen hat, erteilt.

7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von "EED-Automation GmbH" abzutreten. 

8. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist ist mit sechs Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden.

8.2. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den von "EED-Automation GmbH" herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.

8.3. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, wenn gesetzliche oder von "EED-Automation GmbH" erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden; wenn der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw. Zeichnungen zurückzuführen ist; bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Transportschäden, bei unsachgemäßer Lagerung, bei funktionsstörenden Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung), bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung, oder bei schlechter Instandhaltung.

8.4. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche -unverzüglich unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.

8.5. Mängelrügen und Beanstandungen sind am Sitz von "EED-Automation GmbH" unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung vorzunehmen und hat der Auftraggeber die beanstandeten Waren oder Werkleistungen zu übergeben, sofern letzteres tunlich ist.

8.6. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, jede von ihm für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass "EED-Automation GmbH" keine Fehler zu vertreten hat, hat der Auftraggeber die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

8.7. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt, so leistet "EED-Automation GmbH" nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

8.8. Werden vom Auftraggeber ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung von "EED-Automation GmbH" Veränderungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt die Gewährleistungspflicht von "EED-Automation GmbH".

8.9. Bei der Geltendmachung der sekundären Gewährleistungsansprüche hat ist "EED-Automation GmbH" nach seiner Wahl berechtigt, ein Wandlungsbegehren durch einen Preisminderungsanspruch abzuwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

8.10. Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Sache/des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen.

8.11. Sämtliche im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport-, Ein- und Aus- sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Über Aufforderung von "EED-Automation GmbH" sind vom Auftraggeber unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte beizustellen. 

9. Haftung und Produkthaftung

9.1. "EED-Automation GmbH" haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden von "EED-Automation GmbH" ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.

9.3. Eine allfällige Haftung von "EED-Automation GmbH" ist jedenfalls betrags-mäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von "EED-Automation GmbH" übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung von "EED-Automation GmbH" ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.

9.4. Der Auftraggeber hat "EED-Automation GmbH" über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für "EED-Automation GmbH" mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.


9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.

9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen "EED-Automation GmbH" aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftraggeber dahinge-hend schad- und klaglos zu halten. 

10. Vorzeitige Vertragsauslösung und Irrtum

10.1. Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglich oder hält ein Auftraggeber eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber "EED-Automation GmbH" nicht ein, ist "EED-Automation GmbH" berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber "EED-Automation GmbH" sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

10.2. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums. 

11. Gewerbliche Schutzrechte

11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter ein-gegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber "EED-Automation GmbH" schad- und klaglos.

11.2. Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum von "EED-Automation GmbH" und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzulässig. 

12. Software

12.1.Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, räumt "EED-Automation GmbH" dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung,..) ein nicht übertragbares und ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.

12.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von "EED-Automation GmbH" ist der Auftraggeber – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Source-Code.

12.3. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht."EED-Automation GmbH" leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.

12.4. Die Auswahl und Spezifikation der von "EED-Automation GmbH" angebotenen Software erfolgt durch den Auftraggeber, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Auftraggeber ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich.

12.5. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. 

13. Hardwareplanung

13.1. Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile Hardwareplanungen, räumt "EED-Automation GmbH" dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Schaltpläne oder Stücklisten,..) ein nicht übertragbares und ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.

13.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von "EED-Automation GmbH" ist der Auftraggeber – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - nicht berechtigt, die Hardwareplanung zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden.

13.3. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Hardwareplanung besteht nur für die Übereinstimmung der Hardware mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Hardware gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. 

14. Handwerkliche Dienstleistungen (Schaltschrankbau, Verkabelung etc.)

14.1. Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch handwerkliche

Dienstleistungen, gehören nur jene Leistungen die in der Auftragsbestätigung schriftlich Vereinbart sind. Grundsätzlich sind ausschließlich Elektrotechnische Arbeiten in den Leistungen Enthalten. Mechanische Tätigkeiten (z.B. Montage von Kabelkanälen etc.) sind nicht im Lieferumfang enthalten wenn nicht diese nicht schriftlich vereinbart sind.

14.1.Eine Gewährleistung hinsichtlich der elektrotechnischen Arbeiten besteht nur wenn diese ausschließlich von "EED-Automation GmbH" erbracht wurden. 15. Allgemeines

15.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsteilen durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche Bestimmung zu schließen.

15.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen "EED-Automation GmbH" und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von "EED-Automation GmbH" örtlich zuständige Gericht. "EED-Automation GmbH" ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

15.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.

15.4. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Auftraggeber "EED-Automation GmbH" umgehend schriftlich bekannt zu geben. 

Stand: 25/02/2009
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